Gemeinde-Info
Aktuelles

Niederschlagswassergebühr (NWG) aktuell

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.04 wurde über die Änderung folgender Satzungen beraten: Nach entsprechender Bekanntmachung sind diese zum 01.01.05 in Kraft treten. Die jeweils gültigen Satzungen können über "Rathaus >> Ortsrecht" abgerufen werden.
Im Rahmen der Einwohnerversammlungen am 26.10.04 und 29.10.04 wurden die Bürger über die Ergebnisse und Auswirkungen dieser Beratungen informiert. Dabei wurden insbesondere die Nachkalkulation für 2003 und die Gebührenkalkulation für 2005 (zur Gebührenkalkulation) erläutert.
Auf Grundlage dieser Kalkulation ergeben sich nunmehr, auch unter Berücksichtigung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 21.09.04 über die Auflösung von Beiträgen nach § 6 Abs. 2 KA (Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein), folgende Gebührensätze für die Niederschlagswasserbeseitigung: Die Grundgebühr ist für alle die Grundstücke zu erheben, die an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossen (Vorhaltung) sind. Die Benutzungsgebühr wird für die Grundstücke erhoben, von denen Niederschlagswasser in die Beseitigungseinrichtung eingeleitet (Nutzung) wird.
Die Niederschlagswassergebühr wird mit den o.g. Gebührensätzen erstmalig zum 01.01.05 erhoben, und zwar wird ein gemeinsamer Bescheid für die Grundsteuer und die Niederschlagswassergebühren zugestellt.
Das Gemeindeprüfungsamt hat darauf hingewiesen, dass die von der Gemeindevertretung im Jahr 2003 beschlossene Ermäßigung bei der Niederschlagswassergrundgebühr um 50 % gebührenrechtlich nicht zulässig ist und im Widerspruch zu dem in § 6 KAG verankerten Kostendeckungsgebot steht. Die in § 4 Abs. 2 festgelegte Grundgebührermäßigung (Erhebung der Grundgebühr in den Jahren 2005, 2006 und 2007 nur mit 50%) musste im Rahmen der Satzungsänderung gestrichen werden.
Die Verwaltung hat die eingereichten Fragebögen zur eigenständigen Flächenermittlung, die als Grundlage für die endgültige Festsetzung der Niederschlagswassergebühren dient, geprüft. Die Ergebnisse werden für die Gebührenerhebung zum 01.01.05 berücksichtigt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung stehen für Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung und sind weiterhin beim Ausfüllen der Fragebögen behilflich. Bitte wenden Sie sich an Frau Harder (Tel.: 04193/963-412) oder Frau Brück (Tel.: 04193/963-411).
Bürgerscheckheft